Werte Kundschaft,
Wir möchten Sie informieren, dass wir unseren bisherigen Service - die Reparatur von Haushaltsgeräten - aus Kapazitätsgründen zum 01.01.2026 einstellen werden. Wir danken Ihnen für ihr Vertrauen.
Rauchmelderpflicht Sachsen
Die Rauchmelderpflicht gilt in Sachsen seit dem 01.01.2016 in neu errichteten und umgebauten Wohnungen und Eigenheimen für Schlafräume und Kinderzimmer sowohl in vermietetem als auch im selbstgenutztem Wohnraum.
Speziell in Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht darüber hinaus in allen anderen Gebäuden auch für zum Schlafen bestimmte Räume und für Flure zu diesen Aufenthaltsräumen.
Bestandsbauten bzw. Altbauten müssen seit dem 08.06.2022 nachgerüstet werden und bis spätestens zum Ablauf des 31.12.2023 nachgerüstet sein!
